Norm
ABGB §1090 IId1Rechtssatz
Die Vereinbarung eines Anerkennungszinses von nicht einem fünfzig Groschen pro Monat sowie die Zustimmung zur Errichtung eines festen Bauwerks auf dem gegen jederzeitigen Widerruf zur Benützung überlassenen Grundstück vermögen an der Rechtsnatur des Benützungsverhältnisses als eines jederzeit widerruflichen nichts zu ändern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0020517Dokumentnummer
JJR_19700317_OGH0002_0080OB00061_7000000_001