RS OGH 1970/3/17 8Ob61/70

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Veröffentlicht am 17.03.1970
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Norm

ABGB §1090 IId1

Rechtssatz

Die Vereinbarung eines Anerkennungszinses von nicht einem fünfzig Groschen pro Monat sowie die Zustimmung zur Errichtung eines festen Bauwerks auf dem gegen jederzeitigen Widerruf zur Benützung überlassenen Grundstück vermögen an der Rechtsnatur des Benützungsverhältnisses als eines jederzeit widerruflichen nichts zu ändern.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 61/70
    Entscheidungstext OGH 17.03.1970 8 Ob 61/70
    Veröff: MietSlg 22084

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0020517

Dokumentnummer

JJR_19700317_OGH0002_0080OB00061_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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