Norm
ABGB §833 D3Rechtssatz
Bestandvertrag, wenn die Gesamtheit der Miteigentümer einem oder mehreren von ihnen den ausschließlichen Gebrauch von Teilen der gemeinsamen Sache gegen Zahlung eines Entgeltes in die Ertragsmasse überläßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0013651Dokumentnummer
JJR_19710505_OGH0002_0050OB00023_7000000_002