Begründung: Die Klägerin ist Verfügungsberechtigte über das Einkaufszentrum „E*****“ in *****. Mit Bestandvertrag vom 19. 7. 1995 bzw 31. 8. 1995 hat die Klägerin der H***** GmbH & Co KG als Rechtsvorgängerin der H***** Aktiengesellschaft & Co KG in diesem Einkaufszentrum das Geschäftslokal Top 79 im Obergeschoss mit einer Gesamtfläche von ca 2.230 m² in Bestand gegeben. Punkt 3.3. des Bestandvertrags lautet: Die Bestandgeberin kann das Bestandverhältnis aus „wichtigen Grün... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Aufgrund der Rechtmäßigkeitsbescheinigung des Landes- als Handelsgericht Wiener Neustadt vom 5. 3. 2010 steht fest, dass durch Verschmelzung der B***** Aktiengesellschaft mit Sitz in W***** und der D***** Aktiengesellschaft als der übernehmenden Gesellschaft eine Europäische Aktiengesellschaft mit der Firma „B***** SE“ mit Sitz in H***** gegründet wurde. Auf Antrag der klagenden Partei ist deren Bezeichnung daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO entsprechend dem offenen Firm... mehr lesen...
Begründung: Die mit Gesellschaftsvertrag vom 9. 1. 2006 gegründete B***** Limited (in der Folge: Lieferantin) mit Sitz in England besitzt eine Zweigniederlassung in Wien. Mit Beschlüssen des Handelsgerichts Wien vom 1. 9. 2009 und 7. 9. 2009 (4 Se 176/09y, 4 Se 261/09y) wurden gegen die Zweigniederlassung gerichtete Konkursanträge mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Die Zweigniederlassung in Wien ist seit Anfang Oktober 2009 in Liquidation; sie ist seither gemäß § 39 FBG a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zum Änderungsvorbehalt (Widerrufsklausel) betreffend die Höhe der Provision eines Handelsvertreters vorliege. Dieser
Begründung: des Zulassungsausspruchs schloss sich die Revisionswerberin an, stützte aber die Zulässigkeit der Revision auch noch auf die Anwendung des § 273 ZPO bei Ermittlung des Ausgleichsanspruchs der Klägerin. Die Revisionsgegner... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** war aufgrund von sechs, in der Zeit von 1968 bis 1974 errichteten Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen - basierend auf der durch das Wohnungseigentumsgesetz 1948 geschaffenen Rechtslage - teilweise Wohnungseigentum begründet worden (Mischhaus), wobei aber inzwischen das Wohnungseigentum jeweils auf dem Mindestanteil eingetragen ist, mit dem es verbunden ist. Nicht im Wohnungseigentum, sondern (nur) im (schlichten) Miteigentum stehe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb im März 2006 bei einer von der beklagten Partei veranstalteten Online-Auktion um das Höchstgebot von 9.611 EUR ein Kombi-Heizsystem, das von der O***** GmbH angeboten worden war und das sie beim Anbieter zuvor besichtigt hatte. Den von der Klägerin akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Partei war folgender Text vorangestellt: „Hinweis: Die nachstehenden Bestimmungen sind die allgemeinen, offiziellen Teilnahmeregeln der w... mehr lesen...
Begründung: Mit der unbelasteten Liegenschaft EZ 40 (Stammsitzliegenschaft), bestehend aus den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken 805 und 806 mit einer Gesamtfläche von 450 m², ist das Miteigentumsrecht zu 1/200tel-Anteilen am Gemeinschaftsbesitz EZ 56 verbunden. Eingetragener Eigentümer dieser Liegenschaft ist eine Agrargemeinschaft. Der Antragsteller ist Alleineigentümer der EZ 41; mit dieser Liegenschaft ist das Miteigentumsrecht zu insgesamt 35/200tel-Anteilen an der EZ 5... mehr lesen...
Begründung: Der (am 10. Mai 2000 verstorbene) Ehegatte der Erstklägerin und Vater der Zweit- bis Sechstkläger schloss 1971 mit der beklagten Partei einen mündlichen Kaufvertrag über zwei Waldgrundstücke ab. Er bezahlte nur einen Teil des Kaufpreises, weil er den Standpunkt vertrat, die Grundstücksgrenzen seien unrichtig. In einem Rechtsstreit über den Restkaufpreis stellte sich heraus, dass der Vertrag wegen der Geschäftsunfähigkeit des Ehegatten der Erstklägerin nichtig war. Dieser... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ABGB §935ABGB §1053ABGB §1054ABGB §1267ABGB §1268
Rechtssatz: Ein bei einer Auktion auf einer Internetplattform zustande gekommener Kaufvertrag ist kein Glücksvertrag, er ist daher gemäß § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar. Entscheidungstexte 4 Ob 135/07t Entscheidungstext OGH 07.08.2007 4 Ob 135/07t Bem.: Mit ausführlicher
Begründung: . (T1); Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §862ABGB §862aABGB §1053ABGB §1054
Rechtssatz: Bei der Internetauktion eines privaten Verkäufers auf der von einem Seitenanbieter zur Verfügung gestellten Plattform macht der Verkäufer mit Beginn der Auktion durch Einrichtung der Angebotsseite demjenigen ein verbindliches Verkaufsangebot, der während deren Laufzeit das höchste Gebot abgeben wird. Dieser Bieter nimmt das Verkaufsangebot durch die Abgabe des höchsten Gebots an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bot am 8. 9. 2005 einen - am 5. 10. 1995 erstmals zum Verkehr zugelassenen - Personenwagen über die Internetplattform „eBay" zum geringsten Gebot von einem Euro zur Versteigerung an. Die im Angebot ersichtliche Beschreibung des Fahrzeugs enthielt den Hinweis, dass das Auto in einem gebrauchten und dem Alter entsprechenden Zustand ist; näher wurde dazu ausgeführt, dass die Begutachtungsplakette nächsten Monat abläuft und für eine neue der Auspuff ges... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z3 DGBG §26 Abs2ABGB §443ABGB §928ABGB §1054
Rechtssatz: Ein nach dem Vertragswortlaut nicht auszuschließender Dissens der Vertragsparteien über die Haftung für bücherliche Lasten der Liegenschaft im Innenverhältnis - hier immerhin in Höhe des halben Kaufpreises - ist geeignet, Bedenken am Bestehen eines gültigen Rechtsgrunds zu erwecken, die im Grundbuchverfahren nicht zu beseitigen sind. Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Zu TZ 515/2006 ist eine Rangordnung für die Veräußerung bis 28. 2. 2007 angemerkt. Zu C-LNR 1 ist zugunsten der R*****reg.Gen.mbH ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 10 Mio einverleibt und zu C-LNR 2 für dieselbe Gläubigerin ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von EUR 300.000. Mit Kaufvertrag vom 6. 3. 2006 veräußerte der Erstantragsteller diese Liegenschaft an den Zweit- und di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Reinhold S***** hielt 45 % der Geschäftsanteile an der B***** GesmbH (im Folgenden GesmbH) als Treuhänder des Klägers. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Eva Maria H***** schloss dieser am 5. 11. 1998 mit der Beklagten und deren Ehemann Boris M***** eine Vereinbarung, wonach er sich unter anderem verpflichtete (Pkt III.), seine 45 %-Anteile an der GesmbH um ATS 1,-- an die Beklagte zu übertragen; dies unter den in Pkt V. der Vereinbarung angeführten Bedingungen. Von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile bzw deren Rechtsvorgänger, und zwar auf Beklagtenseite zunächst NIOGAS Niederösterreichische Gaswirtschafts-AG und in der Folge EVN AG, standen über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten in Vertragsbeziehung hinsichtlich der Belieferung der Klägerin mit Erdgas. Ursprünglich war eine Preisanpassungsklausel vereinbart, nach der jeweils am 1. April und 1. Oktober eines Jahres Preisanpassungen auf Basis eines gewichteten, auf dem Großhandelsp... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Landwirt, schloss mit der Rechtsvorgängerin der beklagten Bankgenossenschaft am 25. 2. 1992 einen Abstattungskreditvertrag über ATS 1,500.000,-- (= EUR 109.011,63), zu einem Zinssatz von 11 % p.a. kontokorrentmäßig, ab. Die Abstattung sollte in 240 Raten zu je ATS 15.552,-- (= EUR 1.130,24), die Höhe der letzten Rate laut Kontoabschluss, erfolgen. Diese Pauschalraten sollten Kapitaltilgung und Zinsen beinhalten. Der Vertrag enthält folgende Zinsklausel:... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI Helmut B*****, vertreten durch Dr. Romuald Artmann, Rechtsanwalt in Klosterneuburg, gegen die beklagte Partei Elisabeth B*****, vertreten durch Dr. Conrad Carl ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1054GBG §26 Abs2GBG §94 Abs1
Rechtssatz: Bei Kaufverträgen, bei denen auf Verkäufer- und Käuferseite nur jeweils eine Person beteiligt ist, die zwei Liegenschaftsanteile um einen Pauschalpreis verkauft bzw kauft, steht eine mangelnde Bestimmtheit des Kaufpreises der Eintragung im Grundbuch nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 5/06f Entscheidungstext OGH 24.01.2006 5 Ob... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der im
Spruch: genannten Liegenschaftsanteile. Am 18. 4. 2005 schlossen der Erstantragsteller als Verkäufer und der Zweitantragsteller als Käufer über die in der Kaufvertragsurkunde angeführten Liegenschaftsanteile einen Kaufvertrag, der einen Gesamtkaufpreis für sämtliche Anteile von EUR 72.500 festsetzte und eine Aufsandungserklärung zugunsten des Käufers sowie dessen Erklärung enthielt, österreichischer Staatsbürge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten EUR 118.448,18 an Vermittlungsprovision. Sie habe die Klageforderung von einem anderen Makler zediert erhalten, der erfolgreich den Verkauf eines Miethauses an den Beklagten um den Kaufpreis von S 45 Mio. vermittelt habe. Zwischen dem Beklagten und dem Verkäufer sei Willensübereinstimmung über den Kauf erzielt worden, sodass - der Vereinbarung zwischen dem Makler und dem Beklagten entsprechend - eine Provisionsforderung in der Höh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Beklagten ist mangels erheblicher Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO unzulässig: Die außerordentliche Revision der Beklagten ist mangels erheblicher Rechtsfragen iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO unzulässig: Wohl enthält ein Bruttoentgelt im Regelfall die Umsatzsteuer (RIS-Justiz RS0038198), entscheidend sind aber immer die Umstände des Einzelfalls. Wenn dem Kläger dasselbe Bruttoentgelt w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wilhelm V*****, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Friedrich W. Martin, Rechtsanwalt in St.... mehr lesen...
Begründung: Ob einem Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** ist sub B-LNR 13 das Eigentumsrecht für Oskar G***** einverleibt. Die Antragstellerinnen begehrten (ua) aufgrund des Schenkungsvertrags vom 21. Mai 2003, der Erklärung der Antragstellerinnen vom 6. Dezember 2004, der Erklärung der Firma Gerhard B***** vom 7. Dezember 2004 sowie der Sterbeurkunde vom 26. Juni 2004 betreffend Oskar G***** „ob des Hälfteanteils B-LNR 13 der (EZ *****) die Einverleibung des Eigentumsrechte... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** und der Liegenschaftsanteil B-LNr 19 (1/9tel Anteil) an der Liegenschaft EZ *****, je Grundbuch *****, stehen im Eigentum des Erstantragstellers. Mit Kaufvertrag vom 12. 3. 2003 verkaufte der Erstantragsteller der Zweitantragstellerin und dem Drittantragsteller je zur Hälfte von der Liegenschaft EZ ***** einen Teil, nämlich das Grundstück 35/10, sowie seinen Liegenschaftsanteil an der EZ ***** zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 35.000. Käufer un... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** steht je zur Hälfte im grundbücherlichen Eigentum des Dr. Alfred M***** und der Johanna E*****. Ihr einziger Gutsbestand ist die Baufläche 670/15 (begrünt). Am 16. 4. 1993 schlossen Dr. Alfred M***** und Johanna E***** mit Fatemeh Z***** einen Vertrag, der wie folgt beurkundet wurde: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen folgenden Personen: I. VERKÄUFER: römisch eins. VERKÄUFER: 1. Dr. Alfred M***** 2. Johanna E***** II. KÄUFER: römisch II. K... mehr lesen...
Begründung: Die Revision ist wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) unzulässig. Diesfalls kann sich der Oberste Gerichtshof auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Revision ist wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) unzulässig. Diesfalls kann sich der Oberste Gerichtshof auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Rechtlic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GesmbH, *****, vertreten durch Dr. Emil Knauer, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei DI Monika N*****, Fotografin, *****, vertreten durch Dr. Helmut Destaller ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass es sich zur Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10 UStG 1994 zwar auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu 8 Ob 2244/96z habe stützen können, dass aber zufolge der gegenteiligen Entscheidung zu 3 Ob 102/92 nicht von einer einheitlichen oberstgerichtlichen Rechtsprechung gesprochen werden könne. Das Berufungsgericht ließ die ordentliche ... mehr lesen...
Begründung: Am 28. 12. 2001 wurde über Antrag des Gemeinschuldners über sein Vermögen der Konkurs eröffnet. Sein Unternehmen (Ausübung des Gewerbes eines Rauchfangkehrermeisters in der Form eines Einmannbetriebes) wird nach wie vor fortgeführt. Konkursforderungen in Höhe von EUR 678.372,16 wurden angemeldet. Realbesitz ist nicht vorhanden. Eine kridamäßige Verwertung der privaten und betrieblichen Fahrnisse des Gemeinschuldners brächte laut einer Einschätzung des Masseverwalters (... mehr lesen...