Norm: ABGB §358 IIIABGB §1002ABGB §1016ABGB §1017
Rechtssatz: Erfährt der Treuhänder nachträglich von der Person des „wahren" Treugebers und stimmt er dem zu, so reicht dies für ein wirksames Zustandekommen der Treuhandvereinbarung mit dem „wahren" Treugeber aus. Entscheidungstexte 2 Ob 105/08t Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 105/08t ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ff
Rechtssatz: Ob und welche Informationspflichten den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber treffen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und könnte nur bei einer gravierenden Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO begründen. Entscheidungstexte 8 Ob 137/07s Entscheidungstext OGH 28.02.2008 8 Ob 137/07s ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1012WEG 2002 §20 Abs6
Rechtssatz: Das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Belege des Kontos der Eigentümergemeinschaft ist nach § 20 Abs 6 WEG 2002 weder auf bestimmte Zeiträume noch auf das Vorliegen wichtiger
Gründe: beschränkt. Aus den allgemeinen, zu § 1012 ABGB entwickelten Grundsätzen folgt daher, dass der Verwalter dem Wohnungseigentümer Einsicht in die Kontobelege zu gewähren hat, „sooft dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ffBWG §1 Abs1 Z19WAG §11 Abs1 Z2
Rechtssatz: Unter den Begriff Finanzdienstleistungsgeschäft fällt (unter anderem) die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, sofern diese Dienstleistung das Halten von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Instrumenten nicht umfasst, sodass der Erbringer der Dienstleistung diesbezüglich zu keiner Zeit Schuldner seiner Kunden werden kann. ... mehr lesen...