Norm: ABGB §890ABGB §891ABGB §1002ABGB §1004ABGB §1011ABGB 1014ABGB §1022
Rechtssatz: Wird zwei Rechtsanwälten gemeinsam ein Mandat für die Führung eines Prozesses erteilt, entsteht auf ihrer Seite ein Gesamtschuldverhältnis. § 1011 ABGB ist auf die gemeinsame Auftragserteilung an zwei Rechtsanwälte nicht anwendbar. Mangels gegenteiliger Vereinbarung wird durch den Tod eines der beiden Rechtsanwälte das Auftragsverhältnis nicht beendet, das Hon... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002
Rechtssatz: Beim Auftragsvertrag im Sinne des § 1002 ABGB handelt es sich um einen Konsensualvertrag, bei dem sich der Beauftragte zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Besorgung erlaubter Geschäfte auf Rechnung des Auftraggebers verpflichtet. Ist mit dem Auftrag keine Vollmacht verbunden, kann der Beauftragte nur als mittelbarer Stellvertreter tätig werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbABGB §914 IIIhABGB §915ABGB §1002
Rechtssatz: Eine Garantiezusage des Architekten für die Mängelfreiheit des Bauwerkes ist unüblich und müßte im Architektenvertrag klar und unzweideutig formuliert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 2409/96p Entscheidungstext OGH 14.10.1997 1 Ob 2409/96p Veröff: SZ 70/198 European Case ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §1002
Rechtssatz: Ist der Treuhänder aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen nicht in der Lage, alle treuhändig übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, muss er in Abwägung der Interessen der Treugeber entscheiden, inwieweit er die Treuhandaufträge erfüllt. Wendet er dabei entsprechende Sorgfalt an, kann ihm die nicht vollständige Erfüllung der Treuhandaufträge nicht angelastet werden. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §358ABGB §1002
Rechtssatz: Bei einem mehrseitigem Treuhandverhältnis hat der Treuhänder die - gegensätzlichen - Interessen aller Treugeber bestmöglich zu wahren. Entscheidungstexte 1 Ob 43/97y Entscheidungstext OGH 18.03.1997 1 Ob 43/97y 1 Ob 333/98x Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 333/98x Auch; Beisatz: Zu den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §905 Abs2 IIAABGB §1002
Rechtssatz: War der Käufer nach der zwischen den Streitteilen getroffenen Vereinbarung verpflichtet, den Kaufpreis auf ein Anderkonto des von ihm nominierten Treuhänders zu überweisen, so konnte er mit schuldbefreiender Wirkung nur mehr auf ein Anderkonto des Treuhänders zahlen. Nach der Gefahrtragungsregel des § 905 Abs 2 ABGB, trägt er bis zur Zahlung in der vereinbarten Weise die Gefahr des zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1009RAO §9
Rechtssatz: Erste Pflicht des Klienten ist es, seinem Anwalt nach seinem Verständnis alle Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Die Richtigkeit einer vollständigen Information muss der Anwalt, solange sich nicht dagegen erhebliche Anhaltspunkte ergeben, nicht prüfen oder von sich aus weitere Nachforschungen anstellen. Entscheidungstexte 3 Ob 2417/96d Entsc... mehr lesen...