RS OGH 2018/7/17 2Ob305/97k, 3Ob188/12m, 7Ob220/14z, 1Ob63/18y

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Veröffentlicht am 04.12.1997
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Rechtssatz

Beim Auftragsvertrag im Sinne des § 1002 ABGB handelt es sich um einen Konsensualvertrag, bei dem sich der Beauftragte zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Besorgung erlaubter Geschäfte auf Rechnung des Auftraggebers verpflichtet. Ist mit dem Auftrag keine Vollmacht verbunden, kann der Beauftragte nur als mittelbarer Stellvertreter tätig werden.Beim Auftragsvertrag im Sinne des Paragraph 1002, ABGB handelt es sich um einen Konsensualvertrag, bei dem sich der Beauftragte zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Besorgung erlaubter Geschäfte auf Rechnung des Auftraggebers verpflichtet. Ist mit dem Auftrag keine Vollmacht verbunden, kann der Beauftragte nur als mittelbarer Stellvertreter tätig werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109132

Im RIS seit

03.01.1998

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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