RS OGH 2009/4/16 2Ob137/08y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.2009
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Rechtssatz

Der Plattformbetreiber schafft durch die Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den rechtlichen Rahmen einer Online-Versteigerung, ohne den diese nicht durchführbar wäre. Der Klauselkatalog enthält zwar überwiegend Bestimmungen, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Plattformbetreiber und den Nutzern (das Nutzungsverhältnis) betreffen. Er stellt aber auch das Rechtsverhältnis zwischen den Einlieferern und den Bietern (das Marktverhältnis) betreffende Regelungen bereit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124871

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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