RS OGH 2021/8/5 8Ob68/73, 8Ob143/76, 8Ob132/76, 8Ob227/76 (8Ob228/76), 8Ob95/77, 8Ob93/77, 2Ob28/78,

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Veröffentlicht am 25.04.1973
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Rechtssatz

Die erhöhte Sorgfaltspflicht, deren Beachtung den Unfall als unabwendbares Ereignis erscheinen lässt, setzt nicht erst in der Gefahrenlage ein, sondern verlangt, dass von vornherein vermieden wird, in eine Lage zu kommen, aus der Gefahr entstehen kann.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Sorgfalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0058411

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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