Norm
StGB §22Rechtssatz
Das Unterbleiben der Unterbringungsanordnung kann vom Angeklagten, weil es ihm nicht zum Nachteil gereicht, mit Nichtigkeitsbeschwerde nicht bekämpft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090065Dokumentnummer
JJR_19761012_OGH0002_0120OS00146_7600000_001