RS OGH 2022/10/24 4Ob11/78, 4Ob2/80, 4Ob83/80, 4Ob67/81, 4Ob137/81, 4Ob120/81, 4Ob136/83, 4Ob136/82,

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Veröffentlicht am 21.02.1978
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Norm

AngG §27 Z1 E1c
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Für den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit genügt Fahrlässigkeit; Schädigungsabsicht oder Schadenseintritt sind nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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