RS OGH 2025/9/30 1Ob36/79; 5Ob686/80; 1Ob1/83; 2Ob3/85; 6Ob604/84 (6Ob605/84); 2Ob583/87; 7Ob506/88;

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Veröffentlicht am 14.12.1979
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Rechtssatz

Für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Beklagte beweispflichtig.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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