RS OGH 2026/3/10 7Ob12/90; 7Ob33/90; 8Ob14/91; 7Ob1/95; 7Ob216/05y; 4Ob5/08a; 3Ob12/09z; 6Ob57/08p;

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Veröffentlicht am 07.06.1990
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Norm

ABGB §864a
  1. ABGB § 864a heute
  2. ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979

Rechtssatz

Die Ungewöhnlichkeit eines Inhaltes ist nach dem Gesetzestext objektiv zu verstehen. Die Subsumtion hat sich an der Verkehrsüblichkeit beim betreffenden Geschäftstyp zu orientieren. Ein Abstellen auf die subjektive Erkennbarkeit gerade für den anderen Teil ist daher ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0014627

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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