RS OGH 1993/4/20 4Ob517/93, 8Ob1661/93, 10Ob2018/96d, 1Ob76/99d, 6Ob89/01h, 2Ob220/04y, 4Ob150/19s,

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Norm

ABGB §140 Bb

Rechtssatz

Die Familienbeihilfe ist nur dann ein Teil der Bemessungsgrundlage, wenn sie für das unterhaltsfordernde Kind gewährt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047467

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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