Norm
StPO §90a ffRechtssatz
Erfasst eine Verurteilung ein oder mehrere Verbrechen nach § 28 Abs 2 SMG und ein oder mehrere Vergehen nach § 27 SMG, ist bei Aufhebung des gesamten Schuldspruchs wegen Verbrechens nach § 28 Abs 2 SMG auch jener wegen der oder des bezeichneten Vergehen(s) nach § 289 StPO zu kassieren, um eine (für den Fall der Erledigung des Anklagevorwurfs wegen Verbrechens auf andere Weise als durch Schuldspruch) allfällige gesetzlich gebotene Diversion (§§ 35 Abs 1, 37 SMG in den Fällen des § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG und nach §§ 35 Abs 2, 37 SMG bei den übrigen Tathandlungen des § 27 SMG) zu eröffnen.Erfasst eine Verurteilung ein oder mehrere Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, SMG und ein oder mehrere Vergehen nach Paragraph 27, SMG, ist bei Aufhebung des gesamten Schuldspruchs wegen Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, SMG auch jener wegen der oder des bezeichneten Vergehen(s) nach Paragraph 289, StPO zu kassieren, um eine (für den Fall der Erledigung des Anklagevorwurfs wegen Verbrechens auf andere Weise als durch Schuldspruch) allfällige gesetzlich gebotene Diversion (Paragraphen 35, Absatz eins, 37, SMG in den Fällen des Paragraph 27, Absatz eins, erster und zweiter Fall SMG und nach Paragraphen 35, Absatz 2, 37, SMG bei den übrigen Tathandlungen des Paragraph 27, SMG) zu eröffnen.
Entscheidungstexte