RS OGH 2026/2/20 1Ob240/07m; 7Ob169/08s; 5Ob277/08h; 6Ob75/09m; 1Ob133/09d; 8Ob169/09z; 3Ob70/10f; 3

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2007
beobachten
merken

Norm

JN §24 Abs2
  1. JN § 24 heute
  2. JN § 24 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933

Rechtssatz

§ 24 Abs 2 JN schließt im Fall der „Zurückweisung" eines Ablehnungsantrags durch das Gericht erster Instanz den Revisionsrekurs bei bestätigender Entscheidung generell aus, und zwar unabhängig davon, ob das Erstgericht den Antrag meritorisch behandelt und das Vorliegen eines Ablehnungsgrunds verneint oder den Ablehnungsantrag aus formellen Gründen zurückgewiesen hat.Paragraph 24, Absatz 2, JN schließt im Fall der „Zurückweisung" eines Ablehnungsantrags durch das Gericht erster Instanz den Revisionsrekurs bei bestätigender Entscheidung generell aus, und zwar unabhängig davon, ob das Erstgericht den Antrag meritorisch behandelt und das Vorliegen eines Ablehnungsgrunds verneint oder den Ablehnungsantrag aus formellen Gründen zurückgewiesen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122963

Im RIS seit

29.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten