§ 5 VetGÜV Inkrafttreten

Veterinärbehördliche Grenzüberwachungsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.05.2025 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1, § 2, § 3, § 4 Abs. 1 Z 2 sowie Abs. 2 und § 4a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 89/2025 treten mit 21. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage außer Kraft.Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, sowie Absatz 2 und Paragraph 4 a, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2025, treten mit 21. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage außer Kraft.

Stand vor dem 20.05.2025

In Kraft vom 27.03.2025 bis 20.05.2025
Diese Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1, § 2, § 3, § 4 Abs. 1 Z 2 sowie Abs. 2 und § 4a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 89/2025 treten mit 21. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage außer Kraft.Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, sowie Absatz 2 und Paragraph 4 a, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2025, treten mit 21. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage außer Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten