§ 5 VetGÜV Inkrafttreten

VetGÜV - Veterinärbehördliche Grenzüberwachungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1, § 2, § 3, § 4 Abs. 1 Z 2 sowie Abs. 2 und § 4a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 89/2025 treten mit 21. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage außer Kraft.Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, sowie Absatz 2 und Paragraph 4 a, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2025, treten mit 21. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage außer Kraft.
In Kraft seit 21.05.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 5 VetGÜV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 VetGÜV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 5 VetGÜV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 5 VetGÜV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 5 VetGÜV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis VetGÜV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4a VetGÜV
Anl. 1 VetGÜV