Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 1, § 2, § 3, § 4 Abs. 1 Z 2 sowie Abs. 2 und § 4a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 89/2025 treten mit 21. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage außer Kraft.Paragraph eins,, Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, sowie Absatz 2 und Paragraph 4 a, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2025, treten mit 21. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anlage außer Kraft.
In Kraft seit 21.05.2025 bis 31.12.9999
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