Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Diese Verordnung regelt die außerordentliche veterinärpolizeiliche Überwachung von Grenzen des Bundesgebietes zur Verhinderung der Einschleppung einer Tierseuche nach Österreich.
In Kraft seit 21.05.2025 bis 31.12.9999
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