§ 1 VetGÜV Anwendungsbereich

Veterinärbehördliche Grenzüberwachungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.05.2025 bis 31.12.9999

Diese Verordnung regelt die außerordentliche veterinärpolizeiliche Überwachung von Grenzen des Bundesgebietes zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseucheeiner Tierseuche nach Österreich.

Stand vor dem 20.05.2025

In Kraft vom 27.03.2025 bis 20.05.2025

Diese Verordnung regelt die außerordentliche veterinärpolizeiliche Überwachung von Grenzen des Bundesgebietes zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseucheeiner Tierseuche nach Österreich.

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