§ 56 LWK-G

Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.09.2019 bis 31.12.9999

(1) Die §§ 4, 39 Abs 4, 40 Abs 5 und 54 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Die §§ 6 Abs 1, 27 Abs 1 und 1a, 28 Abs 1 und 3, 29 Abs 3 bis 5, 30, 33 Abs 4, 6, 8 und 9, 34 Abs 2 und 3, 38 Abs 8 und 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 75/2009 treten mit 1. August 2009 in Kraft.

(3) Die §§ 4 und 27 Abs 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(4) Die §§ 5 Abs 2, 3 und 4, 27 Abs 1a, 28 Abs 1, 34 Abs 2, 54 Abs 1 und 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 15/2012 treten mit 1. März 2012 in Kraft.

(5) § 40 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. In diesem Zeitpunkt bei der Landesregierung anhängige Berufungsverfahren sind von dieser fortzuführen.

(6) Die §§ 33 Abs 5, 38 Abs 5 und 40 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(7) Die §§ 34 Abs 2 und 3, (§) 35, 46, 46a und 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 33/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(8) Die §§ 4, 37, 38 Abs 2, 4 und 10, 39, 40 Abs 1 und 54 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 59/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Stand vor dem 26.09.2019

In Kraft vom 18.05.2019 bis 26.09.2019

(1) Die §§ 4, 39 Abs 4, 40 Abs 5 und 54 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(2) Die §§ 6 Abs 1, 27 Abs 1 und 1a, 28 Abs 1 und 3, 29 Abs 3 bis 5, 30, 33 Abs 4, 6, 8 und 9, 34 Abs 2 und 3, 38 Abs 8 und 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 75/2009 treten mit 1. August 2009 in Kraft.

(3) Die §§ 4 und 27 Abs 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(4) Die §§ 5 Abs 2, 3 und 4, 27 Abs 1a, 28 Abs 1, 34 Abs 2, 54 Abs 1 und 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 15/2012 treten mit 1. März 2012 in Kraft.

(5) § 40 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. In diesem Zeitpunkt bei der Landesregierung anhängige Berufungsverfahren sind von dieser fortzuführen.

(6) Die §§ 33 Abs 5, 38 Abs 5 und 40 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(7) Die §§ 34 Abs 2 und 3, (§) 35, 46, 46a und 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 33/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(8) Die §§ 4, 37, 38 Abs 2, 4 und 10, 39, 40 Abs 1 und 54 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 59/2019 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten