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Die Hilfe für behinderte Menschen umfasst:
1. | Heilbehandlung (§ 21); | |||||||||
2. | orthopädische Versorgung und andere Hilfsmittel (§ 22); | |||||||||
3. | Erziehung und Schulbildung (§ 23); | |||||||||
4. | berufliche Eingliederung (§ 24); | |||||||||
5. | Lebensunterhalt (§ 25); | |||||||||
6. | geschützte Arbeit (§ 26); | |||||||||
7. | Unterbringung in Behinderteneinrichtungen (§ 27); | |||||||||
8. | Förderung und Betreuung durch Beschäftigung (§ 28); | |||||||||
9. |
| |||||||||
10. | Dolmetschkosten für Gehörlose im privaten Bereich zur Unterstützung in wesentlichen Lebensbereichen | |||||||||
11. | Persönliche Assistenz (§ 29a). |
Die Hilfe für behinderte Menschen umfasst:
1. | Heilbehandlung (§ 21); | |||||||||
2. | orthopädische Versorgung und andere Hilfsmittel (§ 22); | |||||||||
3. | Erziehung und Schulbildung (§ 23); | |||||||||
4. | berufliche Eingliederung (§ 24); | |||||||||
5. | Lebensunterhalt (§ 25); | |||||||||
6. | geschützte Arbeit (§ 26); | |||||||||
7. | Unterbringung in Behinderteneinrichtungen (§ 27); | |||||||||
8. | Förderung und Betreuung durch Beschäftigung (§ 28); | |||||||||
9. |
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10. | Dolmetschkosten für Gehörlose im privaten Bereich zur Unterstützung in wesentlichen Lebensbereichen | |||||||||
11. | Persönliche Assistenz (§ 29a). |