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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Mit einer Geldstrafe bis zu 3 000 Euro ist zu bestrafen, wer
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(3) Mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Euro ist zu bestrafen, wer
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(4) Bei einer Bestrafung nach Abs. 2 Z 4 und Abs. 3 Z 2 ist, wenn für die strafbare Handlung ein Entgelt entgegengenommen wurde, neben der Geldstrafe eine zusätzliche Wertersatzstrafe in Höhe des empfangenen Entgelts zu verhängen.
(2) Mit einer Geldstrafe bis zu 3 000 Euro ist zu bestrafen, wer
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(3) Mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Euro ist zu bestrafen, wer
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(4) Bei einer Bestrafung nach Abs. 2 Z 4 und Abs. 3 Z 2 ist, wenn für die strafbare Handlung ein Entgelt entgegengenommen wurde, neben der Geldstrafe eine zusätzliche Wertersatzstrafe in Höhe des empfangenen Entgelts zu verhängen.