Hallo, wenn mich als Dienstnehmer die Finanzpolizei einer Befragung über Dienstgeber und Arbeitsverhältnis befragt, kann ich dann die Beantwortung aufgrund des Arbeitsrechtes (Treue, Geheimhaltung ) ablehnen, und nur die Befugn... mehr lesen...
Für das Verfahren nach dem AVOG sind die Bestimmungen der BAO anzuwenden und der Abgabenpflichtige ist grundsätzlich zur Hilfeleistung verpflichtet. Die Zeugenpflichten bzw die Umstände, unter denen die Auskunft verweigert werden darf, sind den §§ 170 - 174 BAO abschließend geregelt. mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Missbräuchliche Verhaltensweisen 1) § 5 KartG 2005 hat den Zweck, konkrete Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die sich negativ auf den Markt auswirken können, zu unterbinden. Missbräuchli... mehr lesen...
Missbräuchliche Verhaltensweisen 1) § 5 KartG 2005 hat den Zweck, konkrete Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die sich negativ auf den Markt auswirken können, zu unterbinden. Missbräuchli... mehr lesen...
Missbräuchliche Verhaltensweisen 1) § 5 KartG 2005 hat den Zweck, konkrete Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die sich negativ auf den Markt auswirken können, zu unterbinden. Missbräuchli... mehr lesen...
Missbräuchliche Verhaltensweisen 1) § 5 KartG 2005 hat den Zweck, konkrete Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die sich negativ auf den Markt auswirken können, zu unterbinden. Missbräuchli... mehr lesen...
Missbräuchliche Verhaltensweisen 1) § 5 KartG 2005 hat den Zweck, konkrete Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die sich negativ auf den Markt auswirken können, zu unterbinden. Missbräuchli... mehr lesen...
Missbräuchliche Verhaltensweisen 1) § 5 KartG 2005 hat den Zweck, konkrete Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die sich negativ auf den Markt auswirken können, zu unterbinden. Missbräuchli... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen eigenständigen Marktb... mehr lesen...
Hallo, ich würde gerne wissen ob es strafbar ist, wenn man in einen Kreisverkehr einfährt wo bereits Stau ist und man sieht, dass man ihn nicht ohne zu stoppen durchfahren kann. Im Kreuzungsbereich ist es meines Wissens ja ve... mehr lesen...
hallo Tom, genau das meinte ich in meinem zweiten Beitrag zu diesem Thema: lauter einzelne Kreuzungen, die in etwa kreisförmig aneinandergereiht sind. Allerdings beantwortet dies nicht die Anfrage von "synonym" bezüglich der Einfahrtberechtigung, wenn nicht sicher ist, dass man die "Kreuzung" auc... mehr lesen...
Gliederung des Kommentars: Hausdurchsuchung Rz 1 - 4Begründeter Verdacht Rz 5 - 10Erforderlichkeit einer Hausdurchsuchung Rz 11 - 18Kein Verbot des Erkundungsbeweises Rz 19 - 24Verhältnismäßigkeit Rz 2... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Bei einer überragenden Marktstellung im Verhältnis zu den Abnehmern oder Lieferanten eines Unternehmens spricht man auch von re... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Bei einer überragenden Marktstellung im Verhältnis zu den Abnehmern oder Lieferanten eines Unternehmens spricht man auch von re... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Bei einer überragenden Marktstellung im Verhältnis zu den Abnehmern oder Lieferanten eines Unternehmens spricht man auch von re... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Bei einer überragenden Marktstellung im Verhältnis zu den Abnehmern oder Lieferanten eines Unternehmens spricht man auch von re... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Bei einer überragenden Marktstellung im Verhältnis zu den Abnehmern oder Lieferanten eines Unternehmens spricht man auch von re... mehr lesen...