§ 1 ZustG Anwendungsbereich

ZustG - Zustellgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Dieses Bundesgesetz regelt die Zustellung der von Gerichten und Verwaltungsbehörden in Vollziehung der Gesetze zu übermittelnden Dokumente sowie die durch sie vorzunehmende Zustellung von Dokumenten ausländischer Behörden.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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