Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1996/2/22 94/11/0315

Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. April 1994, Zl. 94/11/0053, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 15. Dezember 1993, soweit mit ihm der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Einspruches abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen, das heißt sowei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1996

RS Vwgh 1996/2/22 94/11/0315

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §1 Abs1;
Rechtssatz: Die Wirksamkeit der Zustellung des Bescheides war eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrages. Andernfalls hätte keine Frist zur Erhebung eines Rechtsmittels zu laufen begonnen und hätte daher auch keine Frist versäumt werden können. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/9 88/06/0190

Mit dem im Namen der Vorarlberger Landesregierung ergangenen Bescheid vom 29. August 1988 gab die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (belangte Behörde) der von der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 18. April 1988 erhobenen Vorstellung keine Folge. Die belangte Behörde führte in der Begründung: ihres Bescheides im wesentlichen aus, es sei der Beschwerdeführerin und N.G. (Bauwerber) mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbetei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.04.1992

RS Vwgh 1992/4/9 88/06/0190

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §8;ZustG §1 Abs1;
Rechtssatz: Die Übermittlung einer Bescheidausfertigung an eine Partei bedeutet die Zustellung dieses Bescheides an diese (selbst wenn die Absicht der Behörde auf eine bloße Information gerichtet war); die förmliche Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine Nichtpartei begründet hingegen nicht deren Parteistellung. Es kommt daher immer entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.04.1992

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