Norm: GBG §31 Abs1GBG §94 Abs1 Z1 BNO allg §83NO §83 Abs5NO §85PostG 1997 §2 Z9PostG 1997 §7ZustG §1
Rechtssatz: Lediglich bei der Zustellung behördlicher Schriftstücke, das sind solche von Gerichten und Verwaltungsbehörden nach dem Zustellgesetz, sieht § 7 PostG 1997 den behördlichen Charakter der Zustellung solcher Schriftstücke durch die Post (bzw einen allfälligen anderen nach §7 Abs7 PostG betrauten Betreiber) vor. Die Definition des Einsc... mehr lesen...
Norm: ZustG §1ZustG §4ZPO §87 Abs1FBG §3 Z4
Rechtssatz: § 3 Z 4 FBG derogiert nicht den §§ 1 und 4 ZustG, § 87 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 1 R 448/98y Entscheidungstext HG Wien 10.08.1998 1 R 448/98y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00007:1998:RWH0000031 Dokumentnummer JJR_19980810_L... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Bescheid der beklagten Partei vom 10.5.1991, mit dem die für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 31.7.1989 gewährte Versehrtenrente ab 1.7.1991 als Dauerrente im Ausmaß von 30 vH der Vollrente festgestellt wurde, wurde für den Kläger nach dem im Unfallakt der beklagten Partei erliegenden, vom Zusteller unterschriebenen Zustellnachweis am 13.5.1991 bei dem für die Abgabestelle zuständigen Postamt 2601 Sollenau hinterle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 25.März 1991 hat die beklagte Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die dem Kläger für die Folgen der Berufskrankheit gemäß § 177 ASVG Anlage 1 Nr. 38 in Höhe von 20 v. H. der Vollrente mit monatlich S 3.765,90 festgesetzte Versehrtenrente gemäß § 99 Abs 2 und 3 ASVG mit Ablauf des Monates März 1991 für die Dauer der Weigerung, zur angeordneten Nachuntersuchung zu erscheinen, entzogen. Begründet wurde dieser Bescheid damit,... mehr lesen...
Norm: AVG §21AVG §22ZustG vor §1
Rechtssatz: Auch Sozialversicherungsträger haben gemäß der Verweisungsnorm des § 21 AVG für Zustellungen die Vorschriften des Zustellgesetzes anzuwenden; dem Sozialversicherungsträger obliegt es, die erfolgte Zustellung nachzuweisen. Verzichtet er trotz § 22 AVG auf die Beigabe eines Zustellscheins, trägt er das Risiko einer nicht oder nicht gehörig erfolgten Zustellung. Kann etwa einem Bescheidadressaten bei fe... mehr lesen...
Begründung: Aus dem den Kläger betreffenden Pensionsakt der beklagten Partei und dem erstgerichtlichen Akt ergibt sich folgende Vorgeschichte dieses Verfahrens: Am 5.11.1985 beantragte der am 24.1.1946 geborene Kläger, der schon damals in seiner derzeitigen Wohnung wohnte, bei der beklagten Partei wegen "Geisteskrankheit" die Invaliditätspension. Er hatte von 1964 bis 1985 als Hilfsarbeiter 231 Pflichtbeitragsmonate und von 1983 bis 1985 20 Ersatzmonate erworben. Zur Erstuntersu... mehr lesen...
Norm: ZustG §1ZustG §7
Rechtssatz: Die Zustellung ist ein rechtlich geregeltes Verfahren, das aus zwei rechtlich zu unterscheidenden Akten, der Zustellverfügung und dem eigentlichen Zustellvorgang, besteht. Erstere ist von der Behörde zu treffen und hat ua den Empfänger festzulegen; der "eigentliche Zustellvorgang" führt die Zustellverfügung aus. Entscheidungstexte 10 ObS 87/92 Entschei... mehr lesen...
Norm: ZustG §1
Rechtssatz: Zustellung ist die Übermittlung von Geschäftsstücken; sie ist hoheitliche, rechtlich geregelte Tätigkeit mit dem Ziel, das Geschäftsstück dem jeweiligen Adressaten zukommen zu lassen. Entscheidungstexte 1 Ob 667/86 Entscheidungstext OGH 03.12.1986 1 Ob 667/86 1 Ob 505/88 Entscheidungstext OGH 16.03.... mehr lesen...