Norm: ZustG §1 Abs2ZustG §7
Rechtssatz: Eine Zustellung durch Telefax ist im Zivilprozess ausgeschlossen. Die im Zivilprozess unzulässige Übermittlung einer Erledigung mit Telefax entfaltet auch dann nicht - im Wege der Heilung iSd §7 ZustG - Zustellwirkung, wenn die Telekopie dem Empfänger tatsächlich zukommt. Entscheidungstexte 9 ObA 29/04m Entscheidungstext OGH 31.03.2004 9 ObA ... mehr lesen...