RS OGH 2004/3/31 9ObA29/04m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.2004
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Norm

ZustG §1 Abs2
ZustG §7

Rechtssatz

Eine Zustellung durch Telefax ist im Zivilprozess ausgeschlossen. Die im Zivilprozess unzulässige Übermittlung einer Erledigung mit Telefax entfaltet auch dann nicht - im Wege der Heilung iSd §7 ZustG - Zustellwirkung, wenn die Telekopie dem Empfänger tatsächlich zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119066

Dokumentnummer

JJR_20040331_OGH0002_009OBA00029_04M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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