Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Bei Einfuhren nicht kommerzieller Art kann die Bewilligung der Endverwendung oder der aktiven Veredelung auch Personen erteilt werden, die nicht im Zollgebiet der Union ansässig sind.
In Kraft seit 22.07.2016 bis 31.12.9999
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