Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
1.Ziffer einsWappen oder sonstige Zeichen oder Buchstaben des Mitgliedstaats
2.Ziffer 2Zollamt
3.Ziffer 3Fortlaufende Nummer – Format 0000000
4.Ziffer 4Datum – Format TT.MM.JJJJ
5.Ziffer 5Firma (Firmenbezeichnung)
6.Ziffer 6Bewilligung (Ausstellungsdaten)
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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