§ 70 WTBG 2017 Eintragung – Verlautbarung

WTBG 2017 - Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Anerkannte Gesellschaften sind von Amts wegen in die Liste der Wirtschaftstreuhänder einzutragen.

In Kraft seit 22.07.2020 bis 31.12.9999
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