§ 226 WTBG 2017 Leitung

WTBG 2017 - Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026

Die Wahl der Mitglieder des Präsidiums ist vom Vorsitzenden der Hauptwahlkommission zu leiten.

In Kraft seit 16.09.2017 bis 31.12.9999
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