Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Funktionsperiode des Präsidiums
(1)Absatz eins,Das Präsidium und seine Mitglieder haben eine fünfjährige Funktionsperiode.
(2)Absatz 2,Die Funktionsperiode beginnt mit dem Tag der Wahl des Präsidiums. Die Funktionsperiode endet mit dem Tag der Neuwahl des Präsidiums.
In Kraft seit 16.09.2017 bis 31.12.9999
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