Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Die Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, welche im Disziplinarverfahren Funktionen oder Ämter ausüben oder dem Untersuchungskommissär zur Unterstützung beigegeben sind, haben Anspruch auf Ersatz der ihnen dabei entstandenen notwendigen Barauslagen.
In Kraft seit 16.09.2017 bis 31.12.9999
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