Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Position
Gegenstand
Ausprägung
I.1.römisch eins.1.
Ausweisart
[1; 2], wobei gilt
(1)Absatz eins,„1“ für Erstanzeige;
In Kraft seit 01.02.2023 bis 31.12.9999
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