§ 7 WPF-StDMV Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

WPF-StDMV - Wertpapierfirmen-Stammdatenmeldeverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2023 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Wertpapierfirmen, die mit Inkrafttreten dieser Verordnung unter ihren Anwendungsbereich fallen, haben die erstmalige Meldung der Stammdaten gemäß § 4 binnen eines Monats ab Inkrafttreten dieser Verordnung einzubringen. Wertpapierfirmen, die mit Konzessionserteilung gemäß § 3 WAG 2018 unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, einschließlich derjenigen, deren Berechtigung vom Bankwesengesetz – BWG, BGBl. Nr. 532/1993, auf das WAG 2018 überführt wird, haben die erstmalige Meldung der Stammdaten gemäß § 4 binnen eines Monats ab Anwendbarkeit dieser Verordnung auf sie einzubringen. Wertpapierfirmen, die zuvor der Meldepflicht gemäß der Stammdatenmeldungsverordnung 2016 – StDMV 2016, BGBl. II Nr. 371/2016, unterfielen, kann unter Berücksichtigung der nach dieser Verordnung gemeldeten Stammdaten von der FMA eine angemessene abweichende Frist für die erstmalige Meldung gesetzt werden.Wertpapierfirmen, die mit Inkrafttreten dieser Verordnung unter ihren Anwendungsbereich fallen, haben die erstmalige Meldung der Stammdaten gemäß Paragraph 4, binnen eines Monats ab Inkrafttreten dieser Verordnung einzubringen. Wertpapierfirmen, die mit Konzessionserteilung gemäß Paragraph 3, WAG 2018 unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, einschließlich derjenigen, deren Berechtigung vom Bankwesengesetz – BWG, Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993,, auf das WAG 2018 überführt wird, haben die erstmalige Meldung der Stammdaten gemäß Paragraph 4, binnen eines Monats ab Anwendbarkeit dieser Verordnung auf sie einzubringen. Wertpapierfirmen, die zuvor der Meldepflicht gemäß der Stammdatenmeldungsverordnung 2016 – StDMV 2016, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 371 aus 2016,, unterfielen, kann unter Berücksichtigung der nach dieser Verordnung gemeldeten Stammdaten von der FMA eine angemessene abweichende Frist für die erstmalige Meldung gesetzt werden.
In Kraft seit 01.02.2023 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 7 WPF-StDMV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 WPF-StDMV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 7 WPF-StDMV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 7 WPF-StDMV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 7 WPF-StDMV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 6 WPF-StDMV
Anl. 1 WPF-StDMV