§ 36 WBFG Geschlechtsneutrale Bezeichnungen

WBFG - Wasserbautenförderungsgesetz 1985

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die in diesem Bundesgesetz verwendeten Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

In Kraft seit 19.06.2013 bis 31.12.9999
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