Entscheidungen zu § 36 Abs. 2 WBFG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1974/12/3 7Ob202/71, 8Ob204/74

Norm: WBFG 1968 §36 Abs2
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit der gehörig kundgemachten Bestimmung des § 36 Abs 2 WBFG bestehen keine Bedenken. Gegen die Verfassungsmäßigkeit der gehörig kundgemachten Bestimmung des Paragraph 36, Absatz 2, WBFG bestehen keine Bedenken. Entscheidungstexte 7 Ob 202/71 Entscheidungstext OGH 24.11.1971 7 Ob 202/71 Veröff: ImmZ ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1971

TE OGH 1969/10/1 5Ob247/69

Der klagende Wohnhaus-Wiederaufbaufonds gewährte der beklagten Gemeinde zur ungeteilten Hand mit anderen Wohnungseigentümern ein Darlehen von 4.525.560 S, das innerhalb von 75 Jahren in halbjährlichen Tilgungsraten von 2/3% der Darlehenssumme, jeweils am 1. Jänner und 1. Juli eines jeden Jahres, beginnend ab 1. Jänner 1964. zurückzuzahlen war. Diese Darlehensforderung ist ob der Liegenschaft EZ. X hypothekarisch sichergestellt. Der klagende Wohnhaus-Wiederaufbaufonds gewährte der b... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.10.1969

RS OGH 1977/7/6 5Ob247/69, 6Ob196/71, 1Ob218/71, 1Ob11/72, 6Ob132/72, 8Ob204/74, 5Ob320/74, 8Ob530/7

Norm: ABGB §431 WBFG 1968 §36 Abs2WBFG 1968 §38 ABGB § 431 heute ABGB § 431 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: "Übertragen" im Sinne des § 36 Abs 2 WBFG 1968 bedeutet die grundbücherliche Durchführung. Rechtsgeschäfte und tatsächliche Übergabe genü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.1969

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