Entscheidungen zu § 36 Abs. 3 WBFG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1970/11/17 8Ob261/70

Norm: WBFG 1968 §36 Abs3
Rechtssatz: Die Lösung der Rechtsfrage, in welcher Form die beim Wohnhauswiederaufbaufonds eingebrachten, am 01.01.1968 noch keiner Erledigung zugeführten Anträge auf Gewährung von Fondshilfe, die den Ländern gemäß § 36 Abs 3 WBFG 1968 zur Erledigung übermittelt wurden, von diesen zu erledigen sind, obliegt in erster Linie der Beurteilung der hiefür zuständigen Verwaltungsbehörden und letztlich der des Verwaltungsgerich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1970

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