Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Ein Rechtsträger hat über eine ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung, interne Kontrollmechanismen sowie wirksame Verfahren zur Risikobewertung zu verfügen.
In Kraft seit 17.01.2025 bis 31.12.9999
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