§ 32 WAG 2018 Risikomanagement und interne Revision

WAG 2018 - Wertpapieraufsichtsgesetz 2018

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Ein Rechtsträger hat über eine ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung, interne Kontrollmechanismen sowie wirksame Verfahren zur Risikobewertung zu verfügen.

In Kraft seit 17.01.2025 bis 31.12.9999
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