§ 32 WAG 2018 Risikomanagement und interne Revision

Wertpapieraufsichtsgesetz 2018

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.01.2025 bis 31.12.9999

Ein Rechtsträger hat über eine ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung, interne Kontrollmechanismen, effiziente sowie wirksame Verfahren zur Risikobewertung sowie wirksame Kontroll- und Sicherheitsmechanismen für Datenverarbeitungssysteme zu verfügen.

Stand vor dem 16.01.2025

In Kraft vom 03.01.2018 bis 16.01.2025

Ein Rechtsträger hat über eine ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung, interne Kontrollmechanismen, effiziente sowie wirksame Verfahren zur Risikobewertung sowie wirksame Kontroll- und Sicherheitsmechanismen für Datenverarbeitungssysteme zu verfügen.

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