§ 1 WaffGebrG Allgemeine Bestimmungen

WaffGebrG - Waffengebrauchsgesetz 1969

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Dieses Bundesgesetz regelt den Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse.

In Kraft seit 01.09.1969 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 1 WaffGebrG


Kommentar zum § 1 WaffGebrG von LexStig

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Anwendungsbereich des WaffGG

Das Waffengebrauchsgesetz (WaffGG) regelt alleine den Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse. Darunter sind nicht bloß (Dienst-)Waffen im eigentlichen Sinn zu verstehen, sondern auch der Einsatz anderer Mittel (§ 9 WaffGG) sowie die Anwendung von K&o... mehr lesen...

§ 1 WaffGebrG | 4. Version | 972 Aufrufe | 21.07.20

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