Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die „Dokumentation der Finanzlage und Steuerpositionen“ der multinationalen Unternehmensgruppe hat zu enthalten:
1.Ziffer einsden konsolidierten Abschluss der multinationalen Unternehmensgruppe für das betreffende Veranlagungsjahr, sofern ein solcher für anderweitige Zwecke zu erstellen ist, und
2.Ziffer 2eine Auflistung und kurze Beschreibung bestehender Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung („Advance Pricing Arrangements“) der multinationalen Unternehmensgruppe sowie anderer Vorabentscheidungen im Zusammenhang mit der Aufteilung der Erträge zwischen den verschiedenen Staaten oder Gebieten.
In Kraft seit 22.12.2016 bis 31.12.9999
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