§ 1 VPDG-DV Master File
Inhalt des Master File
- (1)Absatz eins,Das Master File hat folgende fünf Teilbereiche abzudecken:
- 1.Ziffer einsden Organisationsaufbau der multinationalen Unternehmensgruppe,
- 2.Ziffer 2die Beschreibung der Geschäftstätigkeit,
- 3.Ziffer 3die Dokumentation der immateriellen Werte,
- 4.Ziffer 4die Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten und
- 5.Ziffer 5die Dokumentation der Finanzlage- und Steuerpositionen.
- (2)Absatz 2,Das Master File enthält die Informationen für die multinationale Unternehmensgruppe als Ganzes. Ungeachtet dessen ist eine Dokumentation gegliedert nach einzelnen Geschäftsbereichen dann zulässig, wenn sie stichhaltig durch die konkreten Sachverhalte gerechtfertigt werden kann, z. B. weil die multinationale Unternehmensgruppe so aufgebaut ist, dass manche größere Geschäftsbereiche weitgehend unabhängig sind, oder weil manche Geschäftsbereiche erst vor kurzem erworben wurden. Im Fall einer Präsentation nach Geschäftsbereichen ist darauf zu achten, dass die zentralisierten Konzernfunktionen und die Geschäftsvorfälle zwischen verschiedenen Geschäftsbereichen im Master File richtig beschrieben sind. Auch im Fall einer Präsentation nach Geschäftsbereichen soll das gesamte Master File mit allen Geschäftsbereichen zur Verfügung stehen.
- (3)Absatz 3,Die Anforderungen des Master File sind auch dann erfüllt, wenn Verweise auf bestehende Unterlagen gemacht werden und diese gleichzeitig mitübermittelt werden.
§ 2 VPDG-DV Organisationsaufbau der multinationalen Unternehmensgruppe
Der „Organisationsaufbau der multinationalen Unternehmensgruppe“ hat folgende grafische Darstellungen zu enthalten:
- 1.Ziffer einsdie Rechts- und Eigentumsstruktur der multinationalen Unternehmensgruppe und
- 2.Ziffer 2die geografische Verteilung der operativen Geschäftseinheiten der multinationalen Unternehmensgruppe.
§ 3 VPDG-DV Beschreibung der Geschäftstätigkeit
Die „Beschreibung der Geschäftstätigkeit“ der multinationalen Unternehmensgruppe hat eine schriftliche Darstellung folgender Punkte zu enthalten:
- 1.Ziffer einsdie Werttreiber für den Unternehmensgewinn,
- 2.Ziffer 2die Liefer- und Leistungskette für die – gemessen am Umsatz – fünf größten von der multinationalen Unternehmensgruppe angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen, sowie für jene Produkte und/oder Dienstleistungen, auf die mehr als 5% des Unternehmensgruppenumsatzes entfallen, wobei die Beschreibung in Form einer Grafik oder eines Diagramms zulässig ist,
- 3.Ziffer 3die wesentlichen Dienstleistungsvereinbarungen zwischen den verbundenen Unternehmen der multinationalen Unternehmensgruppe, ausgenommen Forschungs- und Entwicklungsleistungen; dazu zählen eine Beschreibung der Funktionen der Hauptstandorte, die wesentliche Dienstleistungen erbringen und eine Beschreibung der Verrechnungspreispolitik für die Zuordnung der Dienstleistungskosten sowie für die Bestimmung der für unternehmensgruppeninterne Dienstleistungen zu zahlenden Preise,
- 4.Ziffer 4die wesentlichen geografischen Märkte für die Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Z 2,die wesentlichen geografischen Märkte für die Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Ziffer 2,,
- 5.Ziffer 5die ausgeübten Schlüsselfunktionen, die wesentlichen übernommenen Risiken und die wesentlichen genutzten Vermögenswerte der einzelnen Geschäftseinheiten für die Wertschöpfung der multinationalen Unternehmensgruppe in Form einer kurzen Funktionsanalyse und
- 6.Ziffer 6die wesentlichen während des Veranlagungsjahrs erfolgten Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit sowie Anschaffungen und Veräußerungen von Beteiligungen.
§ 4 VPDG-DV Dokumentation der immateriellen Werte
Die „Dokumentation der immateriellen Werte“ der multinationalen Unternehmensgruppe hat zu enthalten:
- 1.Ziffer einseine allgemeine Beschreibung der Gesamtstrategie der multinationalen Unternehmensgruppe in Bezug auf Entwicklung, Eigentum und die Verwertung immaterieller Werte, einschließlich der Standorte der wesentlichen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und des Standorts des Forschungs- und Entwicklungsmanagements,
- 2.Ziffer 2eine Auflistung der für Verrechnungspreiszwecke bedeutsamen immateriellen Werte oder Gruppen immaterieller Werte der multinationalen Unternehmensgruppe, inklusive der Geschäftseinheiten, die deren Eigentümer sind,
- 3.Ziffer 3eine Auflistung wesentlicher Vereinbarungen zwischen identifizierten verbundenen Unternehmen in Bezug auf immaterielle Werte, einschließlich Kostenumlagevereinbarungen, wesentliche Forschungsdienstleistungsvereinbarungen und Lizenzvereinbarungen,
- 4.Ziffer 4eine allgemeine Beschreibung der Verrechnungspreispolitik der multinationalen Unternehmensgruppe in Bezug auf Forschung und Entwicklung und immaterielle Werte und
- 5.Ziffer 5eine allgemeine Beschreibung aller wesentlichen Übertragungen von Rechten an immateriellen Werten zwischen verbundenen Unternehmen der multinationalen Unternehmensgruppe während des betreffenden Veranlagungsjahrs, einschließlich der entsprechenden Geschäftseinheiten, Staaten und Vergütungen.
§ 5 VPDG-DV Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten
Die „Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten“ hat zu enthalten:
- 1.Ziffer einseine allgemeine Beschreibung der Finanzierung der multinationalen Unternehmensgruppe, einschließlich wesentlicher Vereinbarungen mit unternehmensgruppenfremden Kreditgebern,
- 2.Ziffer 2die Identifizierung der Geschäftseinheiten der multinationalen Unternehmensgruppe, die eine wesentliche Finanzierungsfunktion ausüben, wobei die Staaten oder Gebiete, nach deren Rechtsvorschriften diese organisiert sind, und der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung anzuführen sind, und
- 3.Ziffer 3eine Beschreibung der Verrechnungspreispolitik der multinationalen Unternehmensgruppe in Bezug auf Finanzierungsvereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen.
§ 6 VPDG-DV Dokumentation der Finanzlage und Steuerpositionen
Die „Dokumentation der Finanzlage und Steuerpositionen“ der multinationalen Unternehmensgruppe hat zu enthalten:
- 1.Ziffer einsden konsolidierten Abschluss der multinationalen Unternehmensgruppe für das betreffende Veranlagungsjahr, sofern ein solcher für anderweitige Zwecke zu erstellen ist, und
- 2.Ziffer 2eine Auflistung und kurze Beschreibung bestehender Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung („Advance Pricing Arrangements“) der multinationalen Unternehmensgruppe sowie anderer Vorabentscheidungen im Zusammenhang mit der Aufteilung der Erträge zwischen den verschiedenen Staaten oder Gebieten.
§ 7 VPDG-DV Local File
Inhalt des Local File
- (1)Absatz eins,Das Local File hat folgende drei Teilbereiche abzudecken:
- 1.Ziffer einsdie Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit,
- 2.Ziffer 2die Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle, sofern sich diese direkt oder indirekt auf die Ermittlung und Prüfung der angemessenen gruppeninternen Verrechnungspreisgestaltung auswirken, und
- 3.Ziffer 3die Finanzinformationen.
- (2)Absatz 2,Die Anforderungen an das Local File sind auch dann erfüllt, wenn Verweise auf bestehende Unterlagen gemacht werden und diese gleichzeitig mitübermittelt werden.
§ 8 VPDG-DV Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit
Die „Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit“ hat zu enthalten:
- 1.Ziffer einseine Beschreibung der Managementstruktur der inländischen Geschäftseinheit, ein Organigramm der inländischen Geschäftseinheit und eine Beschreibung der Personen, an welche die inländische Geschäftsleitung berichtet, sowie der Staaten oder Gebiete, in denen diese Personen ansässig sind,
- 2.Ziffer 2eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit und der Geschäftsstrategie der inländischen Geschäftseinheit; es ist darzulegen, ob die inländische Geschäftseinheit an Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit oder Übertragungen immaterieller Werte, die im laufenden oder im vorangegangen Veranlagungsjahr erfolgt sind, beteiligt oder von ihnen betroffen war; dabei sind jene Aspekte der Geschäftsvorfälle zu erläutern, die sich auf die inländische Geschäftseinheit auswirken, und
- 3.Ziffer 3eine Auflistung der wesentlichen Mitbewerber.
§ 9 VPDG-DV Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle
Die „Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle“, an denen die Geschäftseinheit beteiligt ist, hat zu enthalten:
- 1.Ziffer einseine Beschreibung der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle (z. B. Beschaffung von Herstellungsleistungen, Einkauf von Waren, Dienstleistungserbringung, Darlehen, Finanz- und Erfüllungsgarantien, Lizenzen für immaterielle Werte) sowie des Kontexts, in welchem diese Geschäftsvorfälle stattfinden,
- 2.Ziffer 2den Betrag der geleisteten und erhaltenen unternehmensgruppeninternen Zahlungen für jede Art unternehmensgruppeninterner Geschäftsvorfälle (für Produkte, Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Zinsen usw.), an denen die inländische Geschäftseinheit beteiligt ist; diese Auflistung ist aufzuschlüsseln nach den jeweiligen Staaten oder Gebieten des ausländischen Zahlungsleistenden oder –empfängers,
- 3.Ziffer 3eine Identifizierung der verbundenen Unternehmen, die an den einzelnen Arten unternehmensgruppeninterner Geschäftsvorfälle beteiligt sind, sowie der Beziehungen untereinander,
- 4.Ziffer 4Kopien aller wesentlichen unternehmensgruppeninternen Vereinbarungen, welche die inländische Geschäftseinheit abgeschlossen hat,
- 5.Ziffer 5eine Vergleichbarkeits- und Funktionsanalyse der Geschäftseinheit sowie relevanter verbundener Unternehmen in Bezug auf alle dokumentierten Arten von unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfällen, einschließlich aller Veränderungen im Vergleich zu vorangegangenen Veranlagungsjahren,
- 6.Ziffer 6einen Hinweis auf die geeignetste Verrechnungspreismethode in Bezug auf die jeweils betrachtete Art des unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfalls; dabei sind die Gründe für die Auswahl dieser Methode anzugeben,
- 7.Ziffer 7einen Hinweis auf das verbundene Unternehmen, das gegebenenfalls als untersuchte Geschäftseinheit („Tested Party“) gewählt wird, sowie eine Erläuterung der Gründe für dessen Auswahl,
- 8.Ziffer 8eine Zusammenfassung der wesentlichen Annahmen, die der Anwendung der Verrechnungspreismethode zu Grunde gelegt wurden,
- 9.Ziffer 9gegebenenfalls eine Erläuterung der Gründe für die Durchführung einer Mehrjahresanalyse,
- 10.Ziffer 10eine Auflistung und Beschreibung gegebenenfalls ausgewählter (interner oder externer) vergleichbarer Fremdgeschäftsvorfälle und Angaben zu relevanten Finanzindikatoren für unabhängige Unternehmen, auf die sich die Verrechnungspreisanalyse stützt, einschließlich einer Beschreibung der angewandten Methode für die Vergleichswertsuche sowie der Herkunft dieser Informationen,
- 11.Ziffer 11eine Beschreibung aller zur Herstellung der Vergleichbarkeit vorgenommenen Anpassungen und ein Hinweis darauf, ob diese Anpassungen an den Ergebnissen der untersuchten Geschäftseinheit, den Fremdvergleichsgeschäftsvorfällen oder an beiden vorgenommen wurden,
- 12.Ziffer 12eine Beschreibung der Gründe für die Schlussfolgerung, dass die relevanten Geschäftsvorfälle unter Anwendung der ausgewählten Verrechnungspreismethode fremdvergleichskonform vergütet wurden,
- 13.Ziffer 13eine Zusammenfassung der Finanzinformationen, die bei der Anwendung der Verrechnungspreismethode verwendet wurden, und
- 14.Ziffer 14eine Kopie bestehender Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung („Advance Pricing Arrangements“) sowie sonstiger Vorabentscheidungen, an denen die inländische Steuerverwaltung nicht beteiligt ist und die mit den genannten Geschäftsvorfällen in Zusammenhang stehen.
§ 10 VPDG-DV Finanzinformationen
Der Teilbereich „Finanzinformationen“ hat folgende Punkte zu enthalten:
- 1.Ziffer einseinen geprüften Jahresabschluss, der im Rahmen der jährlichen Rechnungslegung der Geschäftseinheit für das betreffende Veranlagungsjahr erstellt worden ist; liegt dieser nicht vor, ist ein ungeprüfter Jahresabschluss vorzulegen,
- 2.Ziffer 2Informationen und einen Aufteilungsschlüssel, aus denen hervorgeht, wie die bei der Anwendung der Verrechnungspreismethode verwendeten Finanzdaten mit dem Jahresabschluss verknüpft werden können, und
- 3.Ziffer 3Übersichtstabellen über die einschlägigen Finanzdaten der in der Analyse verwendeten Vergleichsgrößen und die Quellen, denen diese Daten entnommen wurden.