Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die „Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten“ hat zu enthalten:
1.Ziffer einseine allgemeine Beschreibung der Finanzierung der multinationalen Unternehmensgruppe, einschließlich wesentlicher Vereinbarungen mit unternehmensgruppenfremden Kreditgebern,
2.Ziffer 2die Identifizierung der Geschäftseinheiten der multinationalen Unternehmensgruppe, die eine wesentliche Finanzierungsfunktion ausüben, wobei die Staaten oder Gebiete, nach deren Rechtsvorschriften diese organisiert sind, und der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung anzuführen sind, und
3.Ziffer 3eine Beschreibung der Verrechnungspreispolitik der multinationalen Unternehmensgruppe in Bezug auf Finanzierungsvereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen.
In Kraft seit 22.12.2016 bis 31.12.9999
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