§ 9 VGV Reinigung und Desinfektion

VGV - Vogelgesundheitsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.08.2026

Sollte im Zuge eines Ausbruches mit der HPAI eine Reinigung und Desinfektion erforderlich sein, ist hiebei nach den Vorgaben von Anlage 2 der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 309/2007, in der jeweils geltenden Fassung, vorzugehen. Sollte im Zuge eines Ausbruches mit der HPAI eine Reinigung und Desinfektion erforderlich sein, ist hiebei nach den Vorgaben von Anlage 2 der Geflügelpest-Verordnung 2007, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 309 aus 2007,, in der jeweils geltenden Fassung, vorzugehen.

In Kraft seit 08.11.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 9 VGV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 VGV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 9 VGV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 9 VGV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 9 VGV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 8 VGV
§ 10 VGV