Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.08.2026
Anwendungsbereich
Diese Verordnung dient der Prävention des Eintrages von Vogelseuchen in Betriebe sowie der Überwachung von Vogelseuchen in Österreich.
In Kraft seit 08.11.2024 bis 31.12.9999
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