§ 11 VGÜ 2014 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

VGÜ 2014 - Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.05.2026
§ 11.Paragraph 11,

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG und der Richtlinie 98/24/EG hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate, ABl. Nr. L vom 19.03.2024, umgesetzt.

In Kraft seit 09.04.2026 bis 31.12.9999
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