Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Vor der Erteilung einer Wahrnehmungsgenehmigung sind zu hören:
1.Ziffer einsdie gesamtvertragsfähigen Rechtsträger, soweit sie nach dem Tätigkeitsbereich der Verwertungsgesellschaft als Gesamtvertragspartner in Frage kommen, und
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