§ 8 VerwGesG 2016 Verfahren

VerwGesG 2016 - Verwertungsgesellschaftengesetz 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Vor der Erteilung einer Wahrnehmungsgenehmigung sind zu hören:

  1. 1.Ziffer einsdie gesamtvertragsfähigen Rechtsträger, soweit sie nach dem Tätigkeitsbereich der Verwertungsgesellschaft als Gesamtvertragspartner in Frage kommen, und
  2. 2.Ziffer 2die übrigen österreichischen Verwertungsgesellschaften.
In Kraft seit 01.06.2016 bis 31.12.9999
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