Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, haben an der Vollziehung des § 18 als Organe der Bezirksverwaltungsbehörden mitzuwirken durch Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, haben an der Vollziehung des Paragraph 18, als Organe der Bezirksverwaltungsbehörden mitzuwirken durch
0 Kommentare zu Art. 2 § 19 VerssG 1992